Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(Stand: April 2013)


I. Allgemeines – Geltungsbereich



(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringen. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Bestimmung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet werden.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von §§ 14, 310 Abs. 1 BGB.

II. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss


(1) Die Waren werden vom Verkäufer entweder über dessen Online-Shop-System unter www.efi-automation.de oder eBay-Shop als Shop Artikel oder als allgemeine Auktionsartikel angeboten. Allgemeine Auktionsartikel sind sowohl auf den allgemeinen eBay-Websites als auch im eBay-Shop des Verkäufers sichtbar.

(2.0) Die Angebote in unserem Online-Shop unter www.efi-automation.de sind unverbindlich. Die Darstellung der Artikel ist kein rechtlich bindendes Angebot. Es ist eine Aufforderung an Sie, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Alle dargestellten Waren stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt ausreichender Verfügbarkeit.

(2.1) Ihr Angebot können Sie sowohl telefonisch, als auch per Brief, E-Mail oder im Onlineshop durch Einlegen der gewünschten Artikel in den Warenkorb (Klick auf den Button „in den Warenkorb“ und „zum Warenkorb“) und Absenden der in den Warenkorb gelegten Artikel (Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“) an uns abgeben. Mit Ihrer Bestellung unterbreiten Sie uns gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages. Sie erhalten aus dem System eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Diese E-Mail bestätigt lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag ist damit noch nicht zustande gekommen. Erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung durch uns per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware gilt das abgegebene Angebot als angenommen. Ein Kaufvertrag kommt daher erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung und damit einhergehender Zahlungsaufforderung per E-Mail an Sie oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.

(3.0) Die auf den allgemeinen eBay-Websites oder im eBay-Shop des Verkäufers eingestellten Warenangebote sind verbindliche Angebote des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrages über den jeweiligen Artikel.

(3.1) Der Käufer kann über den eBay-Shop des Verkäufers angebotene Ware sofort kaufen oder auf diese Ware im Rahmen einer Auktion bieten. Auktionsangebote können auch mit der Option Sofort-Kaufen verbunden sein. Die im eBay-Shop des Verkäufers im Angebotsformat Sofort-Kaufen angebotene Ware und Auktionen dieser Waren sind auch auf den allgemeinen eBay-Websites sichtbar. Dies gilt nicht für Artikel des Verkäufers, welche von ihm ausschließlich als Shop-Artikel vorgesehen sind.

(3.2) Im Falle des Sofort-Kaufes kommt ein wirksamer Kaufvertrag zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zwischen Käufer und Verkäufer zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche „Sofort Kaufen“ bzw. „Sofort&Neu“ anklickt und den Vorgang bestätigt.

(3.3) Bei einer Auktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit demjenigen Käufer zustande, der innerhalb des Angebotszeitraums das höchste Gebot abgeben hat. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach diesem Höchstgebot

(3.4) Ist ein Auktionsangebot zusätzlich mit der Option Sofort-Kaufen versehen, kommt ein wirksamer Kaufvertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Käufer diese Option ausübt. Die Option kann vom Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.

(3.5) ACHTUNG! Wir können uns von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn wir uns bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

Folgende Irrtümer sind möglich: Erklärungsirrtum (z.B. wir haben uns bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt), Inhaltsirrtum, Eigenschaftsirrtum

In diesem Fall kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück treten. Mit einem Gebot stimmen Sie dieser Anfechtungsklausel zu.

(3.6) Der Verkäufer übersendet nach Vertragsschluss dem Käufer eine Bestellbestätigung und Angaben zur Bestellabwicklung.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(5) Bei Verwendung des Liefergegenstandes außerhalb Deutschlands richtet sich der Lieferumfang für Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorrichtungen nach der getroffenen Vereinbarung, im Zweifel nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften. Für die Beachtung von gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften am Ort der Verwendung ist der Kunde verantwortlich.

(6) Werden handelsübliche Klauseln über die Art der Lieferung vereinbart, so gelten für die Auslegung die Incoterms (ICC) der Internationalen Handelskammer Paris in der am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

III. Leistung – Reparatur


(1) Sofern der Kunde Ware an EFI-automation GmbH übersendet und (1) EFI-automation das Angebot ablehnt, (2) kein Angebot vorliegt oder (3) die Ware nicht reparaturfähig ist, wird EFI-automation dies dem Vertragspartner unverzüglich mitteilen. Der Kunde sollte innerhalb von vierzehn Tagen zur Rücksendung oder Entsorgung der Ware auffordern.

(2) EFI-automation setzt an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, dass diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind.

(4) EFI-automation übernimmt keine Gewährleistung für einen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

IV. Speicherung des Vertragstextes



Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken“ klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene eMail – Adresse.

V. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug


(1) Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt oder wird der Liefergegenstand zu Listenpreisen gekauft, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise Ex Works, jedoch ausschließlich Verpackung und sonstiger Nebenkosten.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist (wenn nicht anders angegeben) nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind alle öffentlichen Abgaben (Steuer, Gebühren, Zölle usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages anfallen, von Ihnen zu tragen.

(3) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

VI. Lieferzeit


(1) Der Beginn der angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB vereinbart worden ist.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(2) Die Einhaltung unser Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Ist eine Anzahlung vereinbart oder sind zur Leistungserbringung durch uns Ihrerseits Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen, beginnt die Lieferzeit erst, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.

(3) Wir geraten erst nach Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, wenn der von uns zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

(4) Sofern Sie nachweisen, dass Ihnen hieraus ein Schaden entstanden ist, haften wir im Falle des fahrlässigen Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des verspäteten Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des verspäteten Lieferwertes.

(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

(6) Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten sind.

(8) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Betriebsunterbrechungen, Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen oder behördlichen Eingriffen, sind wir –soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind- berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch Sie unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Gefahrenübergang


(1) Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Lager (Ex Works). In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenstände nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung auf Sie über. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf Sie über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände tragen Sie auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir ausnahmsweise noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Ausfuhr oder Aufstellung übernommen haben, außer wenn die Anlieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder Transportmittel erfolgt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Sie zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf Sie über.

(2) Sofern Sie es wünschen, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten tragen Sie.

(3) Sollen unsere Liefergegenstände durch uns versendet werden, erfolgt die Wahl der Versandart und des Versandweges durch uns, falls wir keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen darüber getroffen haben. Auch in diesem Fall gelten die Regelungen aus Ziffer VI. 1 Satz 3-5 und Ziffer VI. 2.

(4) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung


(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware („Eigentumsvorbehaltsware“) so lange vor, bis Sie alle Forderungen aus dem diesen Forderungen zugrundeliegenden Vertrag erfüllt haben („Eigentumsvorbehalt“). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, die sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen („erweiterter Eigentumsvorbehalt“), sowie auf die Forderungen, die Sie gegen Dritte wegen Weiterverkauf der Eigentumsvorbehaltsware erwerben („verlängerter Eigentumsvorbehalt“).

(2) Sie sind verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen sowie diese ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung zu übereignen noch zu verpfänden.

(3) Sie sind verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Eingriffen, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns von Kosten, die uns aufgrund der Sicherung/Realisierung ihrer Rechte entstehen, freizustellen.

(4) Sie sind verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

(5) Sie haben uns Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von Teilen dieser unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

IX. Mängelhaftung


(1) Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen. In der Zeit von der Lieferung bis zur Mängelrüge tragen Sie die Beweislast für den sachgerechten Umgang mit der gelieferten Ware und ihre produktspezifische Lagerung.

(2) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn Sie uns alle von uns für erforderlich gehaltenen Informationen zur Feststellung der Fehlerursache an unseren Liefergegenständen und den Umfang unserer Verantwortlichkeit unverzüglich zur Verfügung stellen oder uns die Möglichkeit eigener Ermittlungen auch vor Ort einräumen. Wird ein Fehler nicht festgestellt oder kann ein Fehler nicht gefunden werden, tragen Sie die Kosten der Ermittlung der Fehlerursache.

(3) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien für besondere Merkmale (zugesicherte Eigenschaften) sowie sonstige selbständige Garantieverpflichtungen werden nur übernommen, wenn sie als solche schriftlich vereinbart sind.

(4) Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verlieren Sie Ihre Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden.

(5) Bei in der Artikelbeschreibung als „NEU / OVP VERSIEGELT“ bezeichneten Liefergegenständen, ist der Artikel Neu in ungeöffneter Originalverpackung und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

(6) Bei in der Artikelbeschreibung als „NEUWERTIG“ bezeichneten Liefergegenständen, ist der Artikel ggf. in ungeöffneter Originalverpackung oder wenn möglich überprüft in geöffneter Originalverpackung oder Alternativverpackung und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

(7) Bei in der Artikelbeschreibung als „ÜBERHOLT“ bezeichneten Liefergegenständen, ist der Artikel wenn möglich überprüft und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

(8) Bei in der Artikelbeschreibung als „GEBRAUCHT“ bezeichneten Liefergegenständen, ist der Artikel wenn möglich überprüft und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 3 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

(9) Bei in der Artikelbeschreibung als „UNGEPRÜFT“ bezeichneten Liefergegenständen stehen Ihnen Mängelgewährleistungsrechte nicht zu. Das Gleiche gilt bei Abweichungen insbesondere bei Maßen, Dicken, Gewichten, Leistungsdaten oder Farbtönen, die sich im Rahmen branchenüblicher Toleranzen bewegen, sowie bei unerheblichen Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Liefergegenstände.

(10) Bei in der Artikelbeschreibung als „REPARATUR“ oder „AUSTAUSCH“ bezeichneten Liefergegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

(11) Sollte keine der Klassifizierungen der Ziffern VII (5) bis (11) in der Artikelbeschreibung angegeben sein, ist für das Bestehen und die Verjährung von Mängelgewährleistungsrechten allein die Angabe in der jeweiligen Artikelbeschreibung maßgeblich.

(12) Soweit ein Mangel der Liefergegenstände vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Weist die Ware bereits bei Gefahrübergang auf den Kunden einen Mangel auf, ist der Verkäufer berechtigt den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Weitergehende Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden erst zu, wenn EFI-automation den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt oder die Nachbesserung fehlschlägt, unzumutbar oder unmöglich ist oder EFI-automation die Nachbesserung verweigert.

Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück treten. Der Käufer bekommt in diesem Fall den gezahlten Betrag zurück erstattet.

(13) Der Verkäufer haftet nicht, sofern und soweit Schäden an der Ware nach Gefahrübergang auf den Kunden durch Abnutzung oder unsachgemäßen Gebrauch/Bedienung entstehen.

(14) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Wir haften nicht für Ihren entgangenen Gewinn.

(15) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(16) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(17) Rückgriffsansprüche gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als Sie mit Ihrem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.

(18) Die Verjährungsfrist im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie läuft frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem Sie die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt haben.

X. Gesamthaftung


(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Abschnitt VII. vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschaden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XI. Datenschutzerklärung


(1) Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

(2) Beim Besuch unseres Internetangebots werden die aktuell von Ihrem PC verwendete IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, der Browsertyp und das Betriebssystem Ihres PC sowie die von Ihnen betrachteten Seiten protokolliert. Rückschlüsse auf personenbezogene Daten sind uns damit jedoch nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.

(3) Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z.B. bei einer Bestellung oder per eMail mitteilen, werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir geben Ihre Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen geben wir Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.

(4) Wir versichern, dass wir Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Dauer der Speicherung (5) Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

Ihre Rechte (6) Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:

EFI-automation GmbH
Bayernstrasse 6
63939 Wörth am Main
Deutschland
mail@efi-automation.de

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 (7) Soweit wir von unserem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, können wir keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

(8) Sollte der Inhalt oder die Aufmachung unserer Internetseiten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Dies gilt auch bei Fehlern/vermuteten Fehlern in Wort, Schrift und Bild. Zu Recht beanstandete Passagen werden unverzüglich entfernt bzw. geändert, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls Widerklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreicht.

XII. Güter mit doppelter Verwendungsmöglichkeit


Alle Waren, die gemäß der „Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ der EG – Verordnung Nr. 428/2009 (Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck) als Güter mit doppelter Verwendungsmöglichkeit einzustufen sind, sind auch deutlich auf den üblichen Handelsdokumenten als solche Güter auszuweisen. Sollten Sie Güter mit doppelter Verwendungsmöglichkeit (wieder-) ausführen oder sie Dritten in einem anderen Land verfügbar machen wollen, sind Sie zur Einhaltung aller maßgeblichen Exportkontrollgesetze und –vorschriften verpflichtet.

XIII.Alle Güter


Sie bestätigen darüber hinaus die exakte Einhaltung aller UN – Sanktionen. Sie verpflichten sich, die nach dieser Vereinbarung erhaltenen Waren, weder ganz noch teilweise, weder unmittelbar noch wissentlich, weder irgendeiner Empfangsstelle, noch einer natürlichen oder juristischen Person, gegen die sich Sanktionen der Vereinten Nationen richten, oder zu einem Zweck, der diesen Sanktionen unterliegt, verfügbar zu machen, zu exportieren oder zu re-exportieren.

Die Beachtung aller anzuwendenden nationalen und internationalen Exportkontrollgesetze und –vorschriften (wie z.B. der U.S. Wiederausfuhrkontrolle, der deutschen Kontrolle für militärische Endabnahme, usw.) wird vorausgesetzt. Sie bestätigen hiermit, dass die von Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Waren weder ganz noch teilweise im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Umschlag, der Handhabung, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder Verbreitung chemischer, biologischer oder nuklearen Waffen benutzt werden, noch mit der Entwicklung, der Herstellung, der Wartung oder Lagerung von Trägerraketen, die solche Waffen zum Einsatz bringen können.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir haben jedoch das Recht, Klagen gegen einen Kunden auch an dessen allgemeinem gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG, UN-Konvention über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.

XV. Verbindlichkeit des Vertrages


Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.